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Aktuelle Nachrichten:

Datum: 06.08.2012 - Kategorie: Allgemeines

Trinken bis zum Hirnödem

Trinken bis zum Hirnödem
Überhydrierung beim Sport

Sportler sollen vor dem Sport, während dem Sport und danach viel trinken - solche Ratschläge gibt es zuhauf. Alles Quatsch, sagen inzwischen viele Sportmediziner. Man soll trinken, wenn man Durst hat, alles andere ist sogar gefährlich.
KASSEL. Die 41-jährige Marathonläuferin hatte die Strecke zwar in fünf Stunden geschafft, fühlte sich danach aber nicht besonders wohl: ihr war übel, der Kreislauf war am Zusammenbrechen.

Sie gab an, genug getrunken zu haben, die anwesenden Ärzte verabreichten ihr aber Infusionen, weil sie einen Flüssigkeitsmangel vermuteten.

Das war fast fatal: Kurze Zeit später lag die Frau mit Hirnödem und Hyponatriämie auf der Intensivstation. Nicht zu wenig Wasser, sondern zu viel, war das Problem, wie Notfallmediziner um Dr. Stefan Trautwein vom Klinikum Kassel berichteten (Notfall Rettungsmed 2009; 12:287-289).

Offenbar passieren solche Unfälle immer wieder: Nach Marathonläufen haben bis zu 13 Prozent der Sportler zu niedrige Natriumspiegel (unter 136 mmol/l), schwere Hyponatriämien mit Werten unter 120 mmol/l kommen immerhin bei 3 bis 6 von 1000 Läufern vor, schreiben Trautwein und Mitarbeiter.

Dagegen ist die Gefahr einer Dehydrierung eher gering. "Wir konnten in der Literatur keinen einzigen Fall von Dehydrierung als Todesursache bei Marathonläufern feststellen, es gibt aber zahlreiche Berichte über Läufer, die an einer Überhydrierung starben", schreiben Forscher um Dr. Carl Heneghan von der britischen Oxford University in einer aktuellen Publikation

Quelle und mehr : www.aerztezeitung.de

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Datum: 04.08.2012 - Kategorie: Allgemeines

Besorgnis wegen Robbengrippe

Besorgnis wegen Robbengrippe
Forscher haben einen neuen Influenzastamm entdeckt: Ein H3N8-Virus entpuppte sich als Ursache eines Robbensterbens an der Ostküste der USA. Das Virus stammt von Wasservögeln und hat sich inzwischen an Säuger angepasst.
NEW YORK (mut). Es sind nicht immer nur Hühner und Schweine, die potenzielle Pandemieviren tragen und verbreiten können: Bei toten Robben haben US-Forscher nun ein neues H3N8-Influenzavirus entdeckt.

Es ist nahe verwandt mit einem H3N8-Vogelgrippevirus, das seit 2002 unter Wasservögeln an der Ostküste grassiert.

Infektiologen um Dr. Simon Anthony von der Columbia University in New York vermuten, das Virus sei über den Kot infizierter Wasservögel auf Robben übergesprungen und habe sich mittlerweile an die Säuger angepasst (mBio 2012, 3(4): e00166-12).

Das Team um Anthony hatte zunächst nach der Ursache eines Robbensterbens gesucht, bei dem zwischen September und Dezember vergangenen Jahres über 160 tote oder schwer kranke Tiere an die Ostküste von Neu England gespült wurden.

Fast alle Tiere waren weniger als sechs Monate alt und zeigten Symptome einer Pneumonie. Fünf der Tiere wurden gründlich obduziert und mit molekularbiologischen Methoden auf eine ganze Reihe potenzieller Erreger hin untersucht.

Bei allen Tieren fanden sich hohe Konzentrationen von Influenza-A-Viren im Gewebe. Eine genaue Analyse ergab einen Stamm vom Subtyp H3N8.

Sequenzvergleiche zeigten eine starke Ähnlichkeit mit einem H3N8-Vogelgrippevirus, lediglich 37 Genveränderungen wurden zwischen den beiden Stämmen festgestellt, davon treten drei auch bei humanpathogenen Influenzaviren auf und sind offenbar für den Wirtswechsel von Vögeln zu Säugern nötig.

Das neue Virus hat zudem die Fähigkeit, mit seinem Hämagglutinin-Rezeptor sowohl an Zelloberflächen mit α-2,6-Sialinsäure zu binden, die in den oberen Atemwegen von Säugern vorkommt, als auch an α-2,3-Sialinsäure, wie sie in Säugerlungen und im Magen-Darm-Trakt von Vögeln auftritt.

Eine Gefahr auch für Menschen?

Das Virus kann sich dadurch gut verbreiten und zugleich schwere Pneumonien auslösen. Ähnliche Rezeptoreigenschaften hatte auch das Influenzavirus der Spanischen Grippe von 1918.

Das Robbenvirus zeigt zusätzlich einige Veränderungen, die bei Influenzaviren mit einer erhöhten Pathogenität einhergehen.

Die Studienautoren um Anthony fordern, die Verbreitung des neuen Virus genau zu überwachen, da es eine Gefahr für Menschen darstellen könnte, falls es in der Lage ist, auch andere Säuger zu infizieren.

Bisher sind allerdings keine humanpathogenen Influenzaviren bei Robben bekannt. Zwar gab es in der Vergangenheit zahlreiche Influenza-Ausbrüche unter Robben, die Tiere waren aber stets von Virussubtypen befallen, die nicht in der menschlichen Population vorkommen.

Dr. Thorsten Wolff vom Robert Koch-Institut (RKI) sieht nicht zuletzt deswegen auch kaum eine Gefahr für Menschen. Robbenpopulationen würden als zu klein angesehen, um eine Zirkulation oder Ausbreitung des Virus zu ermöglichen.

Zudem sorge die Infektionskette des Virus dafür, dass sich der Erreger nicht auf andere Populationen ausbreitet: Junge Tiere sterben entweder daran, oder sie sind nach der Erkrankung immun.

In beiden Fällen werde das Virus nicht aus der Population heraus transportiert, sagte der Leiter des Fachgebiets "Influenza/Respiratorische Viren" am RKI der "Tageszeitung" (taz).

Dr. Anne Moscona von der American Society of Microbiology (ASM) ist von der Harmlosigkeit des neuen Virus allerdings nicht ganz überzeugt.

"Neue Grippeviren können von überall herkommen", schreibt sie in einer Pressemitteilung zur Publikation von Anthony und Mitarbeitern. "Es ist daher wichtig, dass wir auch auf Routen achten, die wir bisher nicht im Blick hatten."

Quelle und mehr: www.aerztezeitung.de

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Datum: 02.08.2012 - Kategorie: Allgemeines

Streit um neues Sterbehilfegesetz

Streit um neues Sterbehilfegesetz

02.08.2012 l dpa

Ein neuer Anlauf des Bundesjustiz­ministeriums für ein gesetzliches Verbot der gewerblichen Sterbehilfe ist auf breite Ablehnung gestoßen. Massive Kritik kam aus den Reihen der Union, von der Bundesärztekammer und von Patientenschützern. Nach dem Gesetzentwurf soll gewerbliche Sterbehilfe mit bis zu drei Jahren Haft bestraft werden, Sterbebeihilfe für Angehörige und andere nahestehende Personen jedoch ungeahndet bleiben. Wörtlich heißt es ergänzend dazu: «Auch Ärzte oder Pflegekräfte können darunter fallen, wenn eine über das rein berufliche Verhältnis hinausgehende, länger andauernde persönliche Beziehung entstanden ist, wie dies zum Beispiel beim langjährigen Hausarzt oder einer entsprechenden Pflegekraft der Fall sein kann.»

«Das ist inakzeptabel, denn es öffnet dem Missbrauch Tür und Tor», sagte der gesundheitspolitische Sprecher der Union, Jens Spahn (CDU) der «Frankfurter Allgemeinen Zeitung». Der Präsident der Bundesärztekammer, Frank Ulrich Montgomery, sprach von einem «Stück aus dem Tollhaus». Das Ministerium schaffe damit die Rechtsgrundlagen für Ärzte als Sterbehelfer. «Unsere Position ist klar, als Sterbehelfer stehen wir Ärzte nicht zur Verfügung.»

Das Bundesjustiz­ministerium wies die Vorhaltungen als unzutreffend zurück. «Neues Strafrecht wird eingeführt, kein Strafrecht abgeschafft», sagte Ministeriumssprecher Anders Mertzlufft. Mit der Ergänzung des Strafgesetzbuches werde «mitnichten der gesamte Berufsstand der Ärzte straffrei gestellt». Es gehe vielmehr um «Spezialfälle» besonders enger und langer persönlicher Beziehungen, bei denen ein Beteiligter «dann zufällig auch Arzt ist». Mertzlufft sprach von äußerst schwierigen rechtlich-moralischen Fragen. Der Entwurf befinde sich in der Ressortabstimmung. Ob das Gesetz noch in diesem Jahr verabschiedet werden kann, ließ der Sprecher offen.

Der parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Bundestagsfraktion, Christian Ahrendt, wies die Kritik aus Union und Ärzteschaft als «substanzlos» zurück. Der Präsident der Berliner Ärztekammer, Günther Jonitz, begrüßte im Gegensatz zu Montgomery den Gesetzentwurf. Es sei zwar richtig, dass Ärzte keine Sterbehelfer seien, «aber in begründeten Einzelfällen können sie Patienten auf diese Art von ihrem Leid befreien», sagte er dem Berliner «Tagesspiegel». Der Vorstand der Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung, Eugen Brysch, bemängelte, es bleibe unklar, was unter Strafe stehen und was straffrei bleiben solle. Offensichtlich wolle die Justizministerin ein ungeliebtes Vorhaben der Koalition auf diesem Weg scheitern lassen. Dabei sei eine eindeutige Regelung für die Suizidvermittlung wichtig.

Quelle und mehr: www.pharmazeutische-zeitung.de

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Datum: 01.08.2012 - Kategorie: Allgemeines

PKV-Gütesiegel für 33 Häuser

PKV-Gütesiegel für 33 Häuser

Großes Lob für die Sana Kliniken: Über 30 Häuser haben ein Qualitätssiegel erhalten - auch das Krankenhaus zum Roten Kreuz; Bad Cannstadt gehört zur Sana-Gruppe .
Die Sana Kliniken gehören der PKV.

ISMANING (maw). 33 Kliniken im Verbund der Sana Kliniken AG sind mit dem Gütesiegel der Privaten Krankenversicherung (PKV) ausgezeichnet worden.

Laut Sana ehrt das Gütesiegel "die hohe Qualität der medizinischen Versorgung und die Ausstattung von Ein- und Zweitbett-Patientenzimmern" in den betreffenden Einrichtungen.

Das Zertifikat werde im Rahmen einer Qualitätspartnerschaft vergeben und solle Patienten eine bessere Orientierung über die Behandlung im Krankenhaus ermöglichen. Regelmäßige Überprüfungen sorgten dafür, dass die hohen Anforderungen dauerhaft erfüllt werden.

Grundvoraussetzung für die Verleihung des Gütesiegels ist, so Sana, eine weit über dem Durchschnitt liegende medizinische Qualität.

Zu deren Nachweis würden die Qualitätsdaten der Kandidaten auf Basis der gesetzlichen Qualitätssicherung ausgewertet sowie die Qualitätsdaten des Online-Portals "Qualitätskliniken.de" herangezogen.

Dort werden neben der Medizinqualität auch Aspekte der Patientensicherheit, der Patientenzufriedenheit und der Arztzufriedenheit berücksichtigt.

Die Sana Kliniken AG ist die viertgrößte private Klinikgruppe Deutschlands - und gehört 31 PKV-Unternehmen. Größter Anteilseigner ist die DKV mit knapp 22 Prozent.

Im Jahr 2011 wurden 1,47 Millionen Patienten behandelt. Die Sana Kliniken umfassen 48 Krankenhäuser und 12 Alten- und Pflegeheime.

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Datum: 31.07.2012 - Kategorie: Allgemeines

Neuartiger Mukoviszidose-Wirkstoff zugelassen

Neuartiger Mukoviszidose-Wirkstoff zugelassen

Die Europäische Kommission hat Ivacaftor (KalydecoTM von Vertex Pharmaceuticals) zur Behandlung von Mukoviszidose-Patienten ab sechs Jahren mit der Mutation G551D zugelassen. Ivacaftor ist der erste Wirkstoff, der direkt die Ursache der Erbkrankheit behandelt.

Auslöser der Mukoviszidose (Zystische Fibrose) sind Mutationen im CFTR-Gen (CFTR: Cystic Fibrosis Transmembrane Conductance Regulator). Dadurch kommt es zur Bildung fehlerhafter Proteine. Die Folge ist ein gestörter Chloridionen-Transport, wodurch sich zäher Schleim, unter anderem in den Atemwegen, bildet. Bei der speziellen G551D-Mutation wird das CFTR-Protein zwar korrekt in die Membran eingebaut, ein Chloridkanal bleibt jedoch geschlossen. Der CFTR-Potenziator Ivacaftor erhöht die Öffnungszeit des Ionenkanals, wodurch der verdickte Schleim in der Lunge und anderen Organen verdünnt wird.

Die Zulassung erhielt Ivacaftor aufgrund der Ergebnisse von zwei weltweit durchführten Phase-III-Studien. Atmungsfunktion und Gewichtszunahme verbesserten sich im Vergleich zu Placebo erheblich und anhaltend. Das Risiko pulmonaler Exazerbationen und verschlechterter Symptome sank bei der Therapie mit Ivacaftor um 55 Prozent gegenüber der Placebobehandlung. Häufigste unerwünschte Reaktionen waren Kopfschmerzen, obere Atemwegsinfektionen, Hautauschläge, Durchfall sowie Magenschmerzen.

Schätzungen zufolge liegt die spezielle G551D-Mutation bei rund 4 Prozent aller Mukoviszidose-Patienten vor. Laut Vertex Pharmaceuticals sind in Europa circa 1100 Menschen betroffen. Im Mai hatte der Ausschuss für Humanarzneimittel der europäischen Arzneimittelagentur die Zulassung für Europa empfohlen. In den USA ist Ivacaftor seit Januar zugelassen. (va)

Lesen Sie dazu auch
Mukoviszidose: Erster Wirkstoff für kausale Therapie, PZ 09/2012
Personalisierte Medizin: Neue Ansätze bei Mukoviszidose, PZ 37/2011

31.07.2012 l PZ

Quelle und mehr: www.pharmazeutische-zeitung.de

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Datum: 31.07.2012 - Kategorie: Allgemeines

Pertussis vermehrt bei Erwachsenen

Pertussis vermehrt bei Erwachsenen

Von wegen Kinderkrankheit: Von Keuchhusten werden in Deutschland immer mehr Erwachsene geplagt. Weil der Impfschutz nicht lange genug anhält, plädieren Fachleute für Auffrischungsimpfungen.
JENA (dpa). Der eigentlich als Kinderkrankheit bekannte Keuchhusten (Pertussis) breitet sich nach Beobachtungen von Ärzten zunehmend bei Erwachsenen aus.

Verantwortlich dafür sei vor allem der nicht ausreichende Impfschutz, wie der Infektiologe Professor Mathias Pletz vom Universitätsklinikum Jena im Gespräch mit der Nachrichtenagentur dpa sagte.

"Die Wirkung der Schutzimpfung hält nicht so lange wie gedacht an, maximal fünf bis zehn Jahre." Zudem schütze eine durchgemachte Infektion nicht lebenslang vor einer Neuerkrankung.

Im vergangenen Jahr wurden in Ostdeutschland nach Daten des Robert Koch-Instituts (RKI) knapp 4200 Keuchhustenfälle gemeldet - nur dort gilt eine Meldepflicht für die Erkrankung.

Die gemeldeten Fälle dürften nur die Spitze des Eisbergs sein, schätzt Pletz. "Eine deutsche Studie mit 971 Patienten mit chronischem Husten ergab, dass jeder zehnte Keuchhusten hat. Bei Erwachsenen wird diese Diagnose also häufig übersehen."

Schützen und Auffrischen

Typische Pertussis-Symptome bei Erwachsenen seien teils monatelange quälende Hustenattacken, teilweise mit Würgen und Erbrechen. Atemstillstände wie bei erkrankten Säuglingen kämen bei Erwachsenen meist nicht vor.

Hausärzte ordneten die Symptome oft fälschlicherweise anderen Krankheiten wie Asthma oder auch chronischer Bronchitis zu, sagte Pletz. Zudem seien die verursachenden Bakterien nur in der Frühphase der Erkrankung direkt nachweisbar.

"Weil Keuchhusten aber wie eine normale Erkältung beginnt, wird das meist gar nicht getestet." Meist werde die Diagnose erst um Wochen verzögert durch einen Antikörper-Nachweis gestellt.

Deswegen sei auch die Therapie schwierig. "Antibiotika bringen nur in der Anfangsphase etwas."

An Keuchhusten erkrankte Erwachsene seien für ungeimpfte Kleinkinder, vor allem für Babys, ein hohes Risiko, warnte Pletz. "Auch in hoch entwickelten Industrieländern sterben immer wieder Säuglinge an Pertussis."

Wichtig seien deshalb die Schutzimpfungen im Kleinkind- und im Vorschulalter, aber auch die rechtzeitige Auffrischung des Impfschutzes aller Kontaktpersonen eines Säuglings, vor allem von Eltern, Geschwistern und Großeltern.


Quelle und mehr: www.aerztezeitung.de

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Datum: 30.07.2012 - Kategorie: Allgemeines

IGeL bleiben stachelig

IGeL bleiben stachelig

Was tun gegen IGeL? Nichts, sagt die Bundesregierung - und lässt damit eine Offensive der Grünen im Parlament ins Leere laufen. Lediglich über die "IGeL-Seminare" für Ärzte will die Regierung noch mal nachdenken.
BERLIN (sun). Die Grünen haben beim umstrittenen Thema der Individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL) versucht, die Bundesregierung aus der Reserve zu locken. Gelungen ist ihnen das aber nicht so richtig.

Die Debatte um die Leistungen ist damit dennoch neu aufgerollt. Die Grünen hatten parlamentarische Anfragen an das Bundeswirtschaftsministerium und das Bundesgesundheitsministerium gestellt.

Aus den Antworten der beiden Ministerien geht hervor, dass sie keinen besonderen Interventionsbedarf bei IGeL sehen. Das kritisierte Grünen-Politikerin Birgitt Bender scharf.

Die Regierung verharmlose das Thema, so ihr Vorwurf. Schließlich hätten Ärzte jährlich 1,5 Milliarden Euro Einnahmen durch IGeL. Aus Sicht Benders gibt es einen "sichtbaren Trend zur Kommerzialisierung der Arzt-Patienten-Beziehung".

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) konterte am Montag auf Anfrage: "Ärzte entscheiden nach medizinischer Notwendigkeit, was sie ihren Patienten verschrieben." Ein sorgsamer Umgang mit IGeL sei jedoch zwingend erforderlich, so KBV-Sprecher Roland Stahl.

Auslöser für diesen Disput ist die Antwort des Bundeswirtschaftsministeriums: Daraus geht hervor, dass das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, kurz BAFA, Seminare fördert, in denen Ärzte darin geschult werden, ihren Patienten kostenpflichtige Leistungen zu verkaufen.

Der GKV-Spitzenverband reagierte empört und forderte eine umgehende Abstellung der Förderung. "Wenn Ärzte Verkaufsstrategien trainieren, belastet das das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient", sagte Verbandssprecherin Ann Marini der "Ärzte Zeitung".

Die Bundesregierung betonte am Montag, sie werde ihre Förderung von Seminaren, in denen Ärzte für den Verkauf der IGeL geschult werden, überprüfen.

Förderung auf dem Prüfstand

Grundlage für die bisherige Förderpraxis sei eine Richtlinie zur Entwicklung unternehmerischen Know-hows für kleine und mittlere Betriebe sowie freie Berufe, erklärte eine Sprecherin des Wirtschaftsministeriums in Berlin.

Danach könnten auch Seminare für Ärzte gefördert werden, in denen es um das Angebot von IGeL gehe. Dies enthebe die Ärzte aber nicht von ihrer Pflicht, den Patienten nur medizinisch sinnvolle Leistungen anzubieten, betonte die Ministeriumssprecherin.

Genau aus diesem Grund überprüfe das Wirtschaftsministerium derzeit zusammen mit dem Gesundheitsministerium die bisherige Förderpraxis.

Grünen-Politikerin Bender hatte die staatliche Förderung von Igel-Verkaufstrainings bereits zuvor scharf kritisiert: Die Bundesregierung rechtfertige dies damit, dass Ärzte zum antragsberechtigten Kreis der freien Berufe gehörten und dass konkrete Produkte und Dienstleistungen vor einer Förderentscheidung grundsätzlich nicht bewertet werden würden.

"Damit macht es sich die Bundesregierung zu einfach", sagt Bender. Solche Verkaufstrainings unterstützten "eine einseitige, tendenziöse Aufklärung" der Patienten.

Die KBV warnte hingegen vor zu viel Hysterie beim Thema IGeL. Die Leistungen seien nicht per se schlecht, sagte der Sprecher Roland Stahl.

Darüber hinaus sieht das Bundesgesundheitsministerium keine Notwendigkeit, bei den IGeL eine Protokoll- oder Meldepflicht einzurichten. Die vertragsärztliche Tätigkeit sei durch die Privatbehandlungen nicht beeinträchtigt, heißt es in der Antwort des Gesundheitsministeriums.

Zudem werde die Arzt-Patienten-Beziehung künftig auch durch das geplante Patientenrechtegesetz geregelt. Darin ist unter anderem vorgesehen, dass es künftig einen Behandlungsvertrag geben muss. Das Patientenrechtegesetz soll Anfang 2013 in Kraft treten.

Die KBV begrüßte, dass es keine Meldepflicht für IGeL geben soll. Ärzte bräuchten nicht noch mehr Bürokratie, sagte Stahl. Bereits jetzt klagten viele Ärzte darüber, dass ihnen zu wenig Zeit für ihre Patienten bleibe.

Mit Material von dpa
Quelle und mehr: www.aerztezeitung.de

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Datum: 27.07.2012 - Kategorie: Allgemeines

IGeL kosten Vertrauen

IGeL kosten Vertrauen

Vom Spitzenreiter auf den fünften Platz: Ärzte haben bei den Versicherten an Vertrauen verloren. Eine neue Studie meint mögliche Gründe dafür gefunden zu haben: die Zwei-Klassen-Medizin und IGeL.

NEU-ISENBURG. Die Diskussionen um individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) und Zweiklassenmedizin haben Ärzte mit Vertrauenseinbußen bezahlt. Diesen Zusammenhang legt der Gesundheitsmonitor 2012 der Bertelsmann Stiftung und der Barmer GEK nahe.

Demnach rangieren Ärzte nur noch auf Platz fünf der Vertrauensskala - unter anderem hinter Hebammen und Krankenschwestern. Insgesamt wurden 14 Berufe abgefragt.

Dennoch sprachen 91 Prozent der bis zu 1720 befragten GKV- und PKV- Versicherten Ärzten ein sehr hohes oder eher hohes Vertrauen aus.

In bisherigen Umfragen waren Ärzte meist Spitzenreiter, so etwa bei der Befragung zum Berufsprestige durch das Allensbacher Institut für Demoskopie: Im Jahr 2011 hatten 82 Prozent der 1800 Befragten Ärzte auf Platz eins gewählt, mit großem Abstand folgten damals Krankenschwestern mit 67 Prozent auf Rang zwei.

Die Autoren des Gesundheitsmonitors Magnus Heier und Gerd Marstedt sehen einen Zusammenhang zwischen dem Imageverlust der Ärzte und den Versorgungserfahrungen der Patienten.

Denn 42 Prozent der Befragten, die überzeugt sind, dass es in Deutschland eine stark ausgeprägte Zwei-Klassen-Medizin gibt, haben weniger Vertrauen zu Ärzten als zu Krankenschwestern.

Kausalität nicht eindeutig

Hingegen sind es nur neun Prozent derjenigen, die angaben, es gebe keine Zwei-Klassen-Medizin.

Ähnlich verhält es sich bei IGeL: 48 Prozent derjenigen, die glaubten, Ärzten gehe es beim IGeLn nur um den Verdienst, sprachen auch Krankenschwestern höheres Vertrauen aus. Von denjenigen, die diese IGeL-Aussage ablehnten, waren es nur 19 Prozent.

Ein Kausalzusammenhang lasse sich aber nicht ableiten, so die Autoren, es handele sich um eine wechselseitige Beeinflussung.

Negative Erfahrungen mit dem Arzt könnten zu einem schlechten Bild der Ärzte führen, umgekehrt könne aber auch ein negatives Image der Ärzte Vorbehalte bei der Beurteilung der Versorgung zur Folge haben.

Insgesamt gaben knapp Dreiviertel der 1772 befragten GKV- und PKV- Versicherten an, es gebe in Deutschland eine Zwei-Klassen-Medizin "in sehr starkem Maße" (19 Prozent) oder "teilweise" (52 Prozent).

Ungleiche Behandlung wird dabei häufiger von GKV- als von PKV-Versicherten moniert. Der größte Unterschied zeigt sich in puncto "Sorgfalt bei der Untersuchung".

Hier stimmen 51 Prozent der GKV-Versicherten "auf jeden Fall" oder "eher" zu, dass Kassenpatienten weniger gründlich behandelt werden, aber nur 25 Prozent der Privatversicherten.

GKV-Patienten skeptischer

Auch bei Wartezeiten in der Arztpraxis sehen GKV-Patienten Kassenpatienten schlechter versorgt als Privatversicherte: 77 Prozent der GKV-Versicherten, aber nur 62 Prozent der PKV-Versicherten vermuten, dass Ärzte Kassenpatienten bei der Wartezeit in der Praxis benachteiligen.

Auch vermuten mehr GKV-Versicherte (34 Prozent) als PKV-Versicherte (22 Prozent), dass Kassenpatienten von den Ärzten nicht so freundlich behandelt werden wie Privatpatienten.

Darüber hinaus fragte der Gesundheitsmonitor auch nach der Überversorgung von Privatpatienten.

Acht Prozent aller Befragten gaben an, sie hätten überflüssige Operationen bei sich oder bei Bekannten nur wegen des privaten Versicherungsstatus bekommen.

Als überflüssig sahen viele vor allem Labor- oder Ultraschalluntersuchungen und Arzttermine zur Kontrolle an. GKV-Versicherte (59 Prozent) glauben dabei häufiger als PKV-Versicherte (36 Prozent), dass die Ungleichbehandlung auf finanzielle Interessen der Ärzte zurückzuführen ist.

Gleichzeitig sagen aber fast neun von zehn Befragten, dass die gesetzlichen Kassen bei der Vergütung zu sehr sparen und Ärzte nur angemessen verdienen können, wenn sie Privatpatienten bevorzugen.

Ähnlich äußern sie sich zu IGeL: Knapp 90 Prozent der Befragtenmeinen, dass Krankenkassen IGeL nicht bezahlen, um zu sparen. Die Aussagen seien insgesamtaber nicht konsistent, schreiben die Autoren.

So meint etwa die Hälfte, IGeL seien medizinisch größtenteils unnötig. Wiederum halten 80 Prozent IGeL für gut, aber zu teuer.

Etwa genauso viele denken, Ärzten gehe es nur ums Geld und IGeL belasteten das Vertrauensverhältnis. Zwei Drittel der Befragten

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Datum: 27.07.2012 - Kategorie: Allgemeines

Normales Leben durch Stammzellen-Luftröhre

Normales Leben durch Stammzellen-Luftröhre

LONDON (eis). Eine maßgeschneiderte Luftröhre aus körpereigenen Stammzellen ermöglicht einem 13-jährigen Briten ein normales Leben. Das berichten Ärzte des Great Ormond Street Hospital in London.

Wegen einer angeborenen trachealen Stenose war der Junge mehrmals mit Stents versorgt worden, was zu Komplikationen führte (Lancet 2012; online 26. Juli).

Bei der Pionier-Op 2010- die vorher nur 2008 bei einer Frau in Spanien ausprobiert worden war - wurden nun eine Spender-Luftröhre von körperfremden Zellen befreit, und dem Jungen das Kollagen-Gerüst transplantiert.

Nach Verpflanzung wurde das Transplantat mit Stammzellen aus dem Knochenmark des Patienten besiedelt.

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Datum: 23.07.2012 - Kategorie: Allgemeines

Zehn Euro, die Ärzte und Patienten ärgern

Zehn Euro, die Ärzte und Patienten ärgern

Ärzteverbände haben alles getan, um die Praxisgebühr zu verhindern. Sie ahnten, dass sie zu erheblichem bürokratischem Mehraufwand in den Praxen führen würde. Aber auch angesichts voller Kassen im Jahr 2012 wird sie wohl nicht abgeschafft werden.
Januar 2004. Sie ist und bleibt bis heute vor allem für viele Ärzte und Praxismitarbeiterinnen ein Ärgernis: die Praxisgebühr.

Doch dass sie wieder abgeschafft werden könnte, wie es angesichts voller Kassen in der Gesetzlichen Krankenversicherung in den vergangenen Wochen immer wieder gefordert wird, ist unwahrscheinlich.

Zwar hat sie ihren eigentlichen Zweck, eine Steuerungswirkung bei der Zahl der Arztbesuche, auf Dauer nicht erfüllt, aber auf die zusätzlichen Einnahmen von etwa zwei Milliarden Euro pro Jahr, möchten die Kassen ungern verzichten.

Nach Abschluss des ersten Quartals 2004 sah die Sache allerdings noch ganz anders aus. Denn eine Umfrage der "Ärzte Zeitung" unter 12 der damals noch 23 Kassenärztlichen Vereinigungen zeigte vor allem bei den Fachärzten einen erheblichen Fallzahlrückgang.

Praxisgebühr hielt 2004 etliche Patienten von Arztbesuch ab

So kamen nach Einführung der Praxisgebühr zum Jahresbeginn 2004 bundesweit im Schnitt zehn Prozent weniger Patienten in die Praxen als im Vorjahresquartal.

Im Saarland gingen 16 Prozent weniger Patienten zum Orthopäden, bei den Hautärzten waren es sogar mehr als 21 Prozent.

Überraschenderweise gingen auch die Fallzahlen bei den Pädiatern zurück - je nach Region zwischen sechs und zehn Prozent - obwohl für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr keine Praxisgebühr erhoben wird.

Eine von der KBV erhobene Stichprobe vom April 2005 bestätigte diesen Trend über das gesamte Jahr 2004.

Allerdings erreichten die Fallzahlen im Jahr 2007 schon wieder das Niveau von 2003. Eine nachhaltige Steuerungswirkung hat sich nicht eingestellt.

Ganz im Gegenteil. Mit durchschnittlich 18 Arztkontakten pro Jahr gelten die Deutschen als Spitzenreiter im internationalen Vergleich.

Unmut wegen Aufwands in Praxen und Kliniken

In den Praxen, aber auch in Kliniken und Pflegeheimen, hatte die Einführung der Zehn-Euro-Gebühr für Unmut gesorgt.

Nicht nur, dass die Mitarbeiterinnen deutlich mehr Aufwand hatten, weil sie die Gebühr kassieren, deren Empfang quittieren und die Einnahmen abends zur Bank bringen mussten, sondern auch, weil viele Patienten dachten, ihr Arzt erhalte auf diese Weise zusätzliche Einnahmen.

Außerdem ist der Aufwand bis heute erheblich, den die Praxen leisten müssen, wenn Patienten die Praxisgebühr auch nach einer Mahnung nicht bezahlen.

Zwar wird die Praxisgebühr vermutlich nicht abgeschafft werden, vom Tisch dürften aber zurzeit immer wiederkehrende Vorschläge sein, eine Gebühr
- wenn auch nicht in Höhe von zehn Euro - für jeden Arztbesuch einzuführen. (chb)

Quelle und mehr: www.aerztezeitung.de

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