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Datum: 20.07.2012 - Kategorie:
Allgemeines |
Verändertes Transplantationsgesetzes tritt im November in Kraft
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Verändertes Transplantationsgesetzes tritt im November in Kraft
Donnerstag, 19. Juli 2012
Berlin Bundespräsident Joachim Gauck hat die Änderungen des Transplantationsgesetzes unterzeichnet, mit denen die sogenannte Entscheidungslösung eingeführt wird. Die Gesetzesnovellierung, die auch die Unterschriften der Bundeskanzlerin und von Gesundheitsminister Daniel Bahr trägt, ist jetzt im Bundesgesetzblatt (33; 2012: 1504-6) veröffentlicht worden eine Voraussetzung dafür, dass sie in Kraft treten kann. Das Inkrafttreten ist für den 1. November 2012 festgeschrieben.
Mit der Änderung sollen künftig alle Bürger regelmäßig dazu aufgefordert werden, sich mit der Frage der Organspende zu befassen und ihren Willen zu dokumentieren (DÄ Heft 25, 2012; A1310). Unter anderem werden die Krankenkassen verpflichtet, ihren Versicherten, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, Unterlagen über die Möglichkeit der Organ- und Gewebespende beim Ausstellen der elektronischen Gesundheitskarte zukommen lassen und sie um eine Erklärung zur Frage der Spende zu bitten. Auch sollen die Krankenkassen fachlich qualifizierte Ansprechpartner benennen.
uelle und mehr: www.aerzteblatt.de
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Datum: 19.07.2012 - Kategorie:
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Die lustige Gesundheitskarte
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Die lustige Gesundheitskarte
Die elektronische Gesundheitskarte macht kreativ: Einige Versicherte schicken den Krankenkassen Bilder von Prominenten oder Comicfiguren. Was für die Kassen kein großes Problem ist, könnte aber für die Versicherten schlimme Folgen haben.
NEU-ISENBURG (jvb). "Falsche Fotos auf elektronischen Gesundheitskarten" meldete das Hamburger Abendblatt am Mittwoch, 18. Juli.
Dem Beitrag zufolge laden Versicherte statt eigener Porträts Bilder von Prominenten oder Comicfiguren für ihre eGK bei den Krankenkassen hoch.
Probleme mit falschen Bildern gebe es immer wieder, bestätigten die drei größten deutschen Kassen Barmer GEK, Techniker Krankenkasse und DAK Gesundheit auf Anfrage der "Ärzte Zeitung". Dabei handele es sich aber um Einzelfälle von nicht bedeutender Tragweite.
Die genaue Anzahl fehlerhafter Bilder können die Kassen nicht beziffern. Der Grund: Offensichtlich falsche Bilder, wie die eines Prominenten, werden automatisch aussortiert.
Beim Dienstleister der DAK etwa wird maschinell auf Qualitätsmerkmale geprüft. Dadurch falle etwa ein aus dem Netz heruntergeladenes Bild von Brad Pitt auf, weil es eine geringere Bildqualität habe, erklärte ein DAK-Sprecher.
Anschließend werden die Versicherten nochmals aufgefordert, ein adäquates Bild zu schicken.
Eigentor für die Versicherten
Viel größer sei die Gefahr, wenn Versicherte absichtlich Bilder von Freunden oder Nachbarn einsendeten, sagte Thorsten Jakob, Sprecher der Barmer GEK. Diese fielen bei der Filterung nicht auf und eine Identitätsprüfung finde nicht statt.
Er rät Ärzten daher, im Zweifelsfall oder bei neuen Patienten zu prüfen, ob die Daten der eGK - inklusive Foto - zum Beispiel mit dem Personalausweis des Betroffenen übereinstimmen. Der Versicherungsstatus könne dann mit der Kasse geklärt werden.
Letztendlich seien die Versicherten selbst die Leidtragenden, wenn ihnen Ärzte wegen einer falschen eGK Schwierigkeiten machten, so das Fazit der Kassensprecher.
Im Zweifelsfall können Ärzte auch ohne die Vorlage einer Versichertenkarte behandeln. Der Versicherte habe dann zehn Tag Zeit nachzuweisen, dass er versichert ist.
Lässt er die Frist verstreichen, können Ärzte nach zehn Tagen eine Privatrechnung ausstellen. Aus Erfahrung falle diese aber, zum Beispiel wegen Steigerungsfaktoren, häufig höher aus, als es mit Karte der Fall gewesen wäre, berichtete Barmer-Sprecher Jakob.
Der Versicherte könne die Rechnung dann zwar bei der Kasse einreichen, die Mehrkosten müsse er dann aber selbst tragen.
Ärzte Zeitung online, 19.07.2012
Quelle und mehr: www.aerztezeitung.de
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Datum: 18.07.2012 - Kategorie:
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Grippe: Noch keine Prognose für den nächsten Winter
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Grippe: Noch keine Prognose für den nächsten Winter
In Australien häufen sich derzeit die saisonalen Grippeerkrankungen – mehr als 9000 Fällen waren es bereits in diesem australischen Winter. Rund 5000 Influenzafälle traten allein im Juni auf. Das sind mehr als doppelt so viele wie im Vorjahr, meldet das Centrum für Reisemedizin in Düsseldorf. Aus der diesjährig starken Grippeepidemie auf der Südhalbkugel lässt sich jedoch nicht folgern, ob es im kommenden Winter auch in Europa zu einer größeren Erkrankungswelle kommen wird, hieß es beim Robert-Koch-Institut auf Nachfrage der Pharmazeutischen Zeitung. Zudem können die Virenstämme zwischen Nord- und Südhalbkugel und von Land zu Land variieren. In Australien treten derzeit vor allem Influenza A H3N2 und Influenza B auf. Bislang kam es kaum zu Infektionen mit dem Schweinegrippe-Erreger Influenza H1N1. Ähnlich sah es in der vergangenen Grippesaison in Deutschland aus, die sehr mild verlief.
Die Weltgesundheitsorganisation gibt unterschiedliche Empfehlungen für die Zusammensetzung des diesjährigen Impfstoffs für Nord- und Südhalbkugel. Die saisonalen Impfstoffe für die Nordhalbkugel sollen Antigene der Influenzastämme A/California/7/2009 (H1N1), A/Victoria/361/2011 (H3N2) und B/Wisconsin/1/2010 enthalten. Erstgenannter Stamm ist der Schweinegrippe-Erreger, der bereits in den vergangenen Jahren in der saisonalen Vakzine enthalten war. Die Impfung für die Südhalbkugel variiert leicht.
Die saisonale Grippeimpfung muss jedes Jahr aufgefrischt werden, selbst wenn die gleichen Stämme enthalten sind wie im Vorjahr. Die Impfungen starten in der Regel im September. Indiziert ist die Impfung für alle Personen ab 60 Jahren, Schwangeren ab dem zweiten Trimenon (bei erhöhter gesundheitlicher Gefährdung auch im ersten Schwangerschaftsdrittel), Kindern und Erwachsenen mit chronischen Erkrankungen wie Diabetes, Herz- und Lungenerkrankungen sowie Personen mit erhöhter Gefährdung wie medizinischem Personal.
Der saisonale Grippeimpfstoff enthält nicht den umstrittenen Wirkstoffverstärker AS03 wie im Pandemieimpfstoff Pandemrix®, welcher nicht mehr verimpft wird. Pandemrix steht unter Verdacht, das Risiko für die seltenen Erkrankungen Narkolepsie und Guillain-Barre-Syndrom
18.07.2012 l PZ
Quelle und mehr: www.pharmazeutische-zeitung.de
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Datum: 18.07.2012 - Kategorie:
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Vorsicht bei Rezepten aus Online-Praxen
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Vorsicht bei Rezepten aus Online-Praxen
Stiftung Warentest hat die ärztliche Online-Praxis «Dr Ed» ausprobiert – und war gar nicht zufrieden. Allzu leichtfertig schickte die von einem deutschen Arzt gegründete Online-Praxis mit Sitz in London Rezepte für ein Antibiotikum, obwohl die genannten Symptome nur teilweise zum Krankheitsbild passten und ohne genaueres Nachfragen oder zusätzlich notwendige Tests. Obendrein dauerte das Verschicken der Rezepte mit drei bis fünf Werktage, viel zu lang, kritisiert die Stiftung. Denn bei den vorgestellten Fällen handelte es sich um «brennende Probleme» aufgrund akuter Blasenentzündung und einer Chlamydien-Infektion.
Anschließend lösten die Tester die Rezepte in lokalen Apotheken ein – laut Stiftung Warentest ohne Nachfrage oder Beratung seitens des pharmazeutischen Personals, obwohl «Dr Ed» deutlich als Verordner auf dem Rezept stand und als umstrittene Online-Praxis bekannt sei.
Zwar stellen die zwei fiktiven Patientenfälle von Stiftung Warentest nur eine Stichprobe dar. Trotzdem sollten Ärzte und Apotheker die Kritik ernst nehmen: «Reale Patienten gehören nicht in eine virtuelle Arztpraxis», folgert Stiftung Warentest im aktuellen Bericht. Das Risiko einer Fehlbehandlung sei «immens». Demnach sollten Apotheker Verordnungen aus Online-Praxen stets hinterfragen. Durch die neue Apothekenbetriebsordnung sind sie zudem zu einer aktiven Beratung verpflichtet.
Seit Ende 2011 bietet «Dr Ed» eine deutschsprachige Beratung an. Damit bewegt sich das Geschäftsmodell in einer juristischen Grauzone. Britische Ärzte dürfen online beraten, deutsche Ärzte nicht. Patienten können ihren Arzt innerhalb der EU jedoch frei wählen und somit auch eine Praxis in Großbritannien konsultieren. Die Haftung bei Behandlungsfehlern sei unklar und auch die Kostenübernahme durch die Krankenversicherung für Beratungsgebühr und verordnete Arzneimittel sei vom Einzelfall abhängig, berichtet Stiftung Warentest.
Angeboten werden nur Sprechstunden zu bestimmten Themen. Statt Telefongespräch oder Chat muss der Patient ein Online-Formular ausfüllen und kann eventuell ein Foto hochladen oder eine Urinprobe schicken. Nicht einmal die verlangte «Dr Ed» jedoch im Rahmen der beiden Anfragen von Stiftung Warentest. Damit ließ sich aus fachlicher Sicht keine eindeutige Diagnose stellen, schwerwiegendere Krankheiten könnten unerkannt bleiben und ein Antibiotikum unnötig bis schädlich sein. (db)
18.07.2012 l PZ
Quelle und mehr: www.pharmazeutische-zeitung.de
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Datum: 18.07.2012 - Kategorie:
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Kaffee macht keine schwache Pumpe
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Kaffee macht keine schwache Pumpe
Immer neue Studien zeigen: Kaffee hat einen gesundheitlichen Nutzen. Jetzt hat eine neue Arbeit sogar den Verdacht entkräftet, Kaffee könne das Risiko für Herzinsuffizienz erhöhen. Das Gegenteil ist der Fall - es kommt aber auf die Menge an.
BOSTON (ob). Das liebste Getränk der Deutschen wird aus wissenschaftlicher Sicht immer mehr zu einer gesundheitsfördernden Allzweckwaffe.
Erst jüngst präsentierten Forscher neue Daten, wonach regelmäßiger moderater Kaffeegenuss das Risiko für Schlaganfälle senkt oder die Entstehung von Demenz oder eines Typ-2-Diabetes bremst.
Allerdings gab es den Verdacht eines möglichen Risikos bei Herzinsuffizienz. Darauf hat die US-Fachgesellschaft American Heart Association (AHA) noch vor kurzer Zeit in einem Statement zur Prävention hingewiesen. Die Gesellschaft bezog sich dabei aber lediglich auf eine einzige und außerdem methodisch kritikable Beobachtungsstudie, die ein solches Risiko suggeriert hatte. Eine Forschergruppe um Dr. Murray Mittleman aus Boston ist der Sache nun in einer Metaanalyse genauer auf den Grund gegangen (Circulation, Heart Failure, online 26. Juni 2012).
J-förmiger Verlauf
Dazu werteten die Untersucher Daten aus fünf prospektiven Beobachtungsstudien aus, vier davon aus Schweden und eine aus Finnland. Bei den insgesamt rund 140.000 beteiligten Männern und Frauen wurden im Zeitraum der Nachbeobachtung 6522 Fälle von Herzinsuffizienz registriert. Die Beziehung zwischen Kaffeekonsum und Herzschwäche zeigte einen J-förmigen Verlauf.
Sowohl bei völligem Verzicht auf Kaffee als auch bei exzessivem Konsum von zehn Tassen täglich oder mehr war das Herzinsuffizienz-Risiko höher als bei moderatem Konsum. Im Vergleich zu Personen, die nie Kaffee tranken, hatten Personen, die sich mit etwa vier Tassen täglich begnügten, sogar ein relativ um 11 Prozent niedrigeres Risiko für eine Herzinsuffizienz. Die in der Metaanalyse berücksichtigten Studien liefern keine Information, die eine Differenzierung zwischen koffeinhaltigem und entkoffeiniertem Kaffee ermöglichen.
Allerdings dürfte in den Studien überwiegend die koffeinhaltige Variante getrunken worden sein.
Auch ließ sich nicht ermitteln, welchen Einfluss die Stärke des Kaffees - er wird in Europa gewöhnlich kräftiger gebraut als in den USA - auf das Risiko hatte
Quelle und mehr: www.aerztezeitung.de
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Datum: 17.07.2012 - Kategorie:
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Schweinegrippe-Impfung mit GBS-Risiko
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Schweinegrippe-Impfung mit GBS-Risiko
Alles nur Nebenwirkungen? Kaum gab es während der Schweinegrippe die ersten Impfstoffe, machten Berichte über Nebenwirkungen die Runde. Vieles stellte sich als übertrieben heraus. Jetzt haben Forscher ein erhöhtes GBS-Risiko ermittelt. Allerdings lohnt ein genauer Blick auf die Zahlen.
QUEBEC. Offenbar kam es nach der Pandemie-Impfung vor drei Jahren doch gehäuft zu Erkrankungen mit dem Guillain-Barré-Syndrom (GBS).
Darauf deutet jetzt eine Analyse aller GBS-Fälle in Quebec in Kanada, die zwischen Oktober 2009 und März 2010 auftraten.Andere Erhebungen hatten zuvor recht widersprüchliche Daten geliefert. So war die Rate für ein GBS in mehreren europäischen Analysen nach der Pandemie-Impfung nicht signifikant erhöht.
US-Daten wiederum deuten auf eine dreifach erhöhte Inzidenz unmittelbar nach einer Immunisierung mit dem dort verwendeten Impfstoff ohne Adjuvanzien. Letzteres wird nun in einer kanadischen Analyse bestätigt, hier allerdings für die in Kanada verwendete adjuvantierte Vakzine. Epidemiologen um Dr. Philippe De Wals hatten die GBS-Inzidenz in Quebec bei geimpften und nicht geimpften Personen untersucht (JAMA. 2012; 308(2):175-18).
Monitoring von Anfang an
Insgesamt waren in Quebec 57 Prozent der 7,8 Millionen Menschen im Alter von über sechs Monaten immunisiert worden. Das Besondere dabei: Von Anfang an war ein GBS-Monitoring etabliert worden. So wurden bereits im Vorfeld der Impfkampagne alle Ärzte in Quebec gebeten, GBS-Fälle oder Verdachtsfälle zu melden, unabhängig davon, ob die Personen geimpft wurden. Zusätzlich erhielten alle Neurologen bis Mitte April 2010 zweimal pro Monat Post, die sie daran erinnerte, Fälle und Verdachtsfälle zu melden. Schließlich werteten die Studienautoren auch Daten von Kliniken nach GBS-Diagnosen aus.
Da sie für ihre Recherche unterschiedliche Quellen nutzen konnten, gehen sie davon aus, dass sie mit hoher Wahrscheinlichkeit alle GBS-Erkrankungen erfasst haben, die in den sechs Monaten nach Beginn der Impfkampagne aufgetreten sind. Insgesamt zählte das Team um De Wals 83 Patienten mit neu aufgetretenem GBS, das entspricht 2,3 Neuerkrankungen pro Jahr und 100.000 Einwohner. 42 davon waren vor Beginn der Erkrankung mit dem H1N1-Impfstoff immunisiert worden.
Dreifach erhöhte Inzidenz
Die Forscher richteten nun ihr Augenmerk auf die ersten acht Wochen nach der Impfung. Nur in dieser Zeit wird ein kausaler Zusammenhang zwischen Impfung und der Autoimmunerkrankung GBS als möglich erachtet. Sie fanden 25 Patienten, die innerhalb von acht Wochen nach der Impfung ein GBS entwickelten, 19 davon hatten die Krankheit innerhalb von vier Wochen nach der Impfung bekommen.
Wurden Alter, Geschlecht und bekannte Risikofaktoren berücksichtigt, so ergab sich eine dreifach erhöhte GBS-Inzidenz in den ersten vier Wochen nach der Impfung und eine verdoppelte Inzidenz in den ersten acht Wochen danach.
Da auch bei einer Influenza-Infektion der Verdacht besteht, dass sie ein GBS verursacht, schauten sich die Forscher die Erkrankungszahlen im November und Dezember 2009 genauer an, als die Epidemie in Kanada ihren Höhepunkt erreicht hatte. Zu dieser Zeit wurde jedoch kein GBS-Cluster bei ungeimpften Personen festgestellt.
Nutzen höher
Ein kausaler Zusammenhang vorausgesetzt, lässt sich ein Risiko von 1 : 500.000 berechnen, durch die Impfung ein GBS zu bekommen.
Zum Vergleich: Das Risiko, infolge einer Influenza-Infektion zu sterben, lag im selben Zeitraum in Quebec bei 1 : 73.000 und war damit knapp siebenfach höher.
Nicht zuletzt deswegen gehen die Studienautoren davon aus, dass der Nutzen der Grippe-Impfung einen möglichen Schaden bei weitem überwiegt.
Dies gilt offenbar auch für schwangere Frauen: In einer zeitgleich veröffentlichten dänischen Studie wurde bei über 53.000 Kindern, deren Mütter in der Schwangerschaft einen H1N1-Impfstoff mit Adjuvans erhalten hatten, keine erhöhte Fehlbildungsrate festgestellt (JAMA 2012; 308(2):165-174).
Guillain-Barré: lange Dauer, gute Prognose
Das Guillain-Barré-Syndrom ist nach den AWMF-Leitlinien eine akute periphere Polyneuritis mit multifokaler Demyelinisierung. Oft gehen Infekte mit Bakterien oder Viren voran, selten Impfungen. Als Ursache werden Autoimmunprozesse vermutet. Typisch sind aufsteigende Lähmungen der Beine, Arme und Hirnnerven, Störungen von Vegetativum und Herzrhythmus. Behandelt wird mit Kortikoiden, Plasmapherese oder Immunglobulinen.
Die Krankheit dauert Monate, die Prognose ist gut, mit langer Rekonvaleszenz. Einem Fünftel der Patienten bleiben Ausfälle. (eb)
Quelle und mehr: www.aerztezeitung.de
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Datum: 16.07.2012 - Kategorie:
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Nocebo-Effekt: Die Macht des negativen Denkens
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Nocebo-Effekt: Die Macht des negativen Denkens
Dass Pillen ohne eine Spur von medizinischem Wirkstoff allein durchs feste "Dran-Glauben" helfen können, ist weithin bekannt. Der Begriff dafür heißt Placebo-Effekt. Weniger bekannt ist, dass es eine Kehrseite den gibt: den Nocebo-Effekt, der negative Wirkungen betont.
Wenn beispielsweise die Nebenwirkungen eintreten, die auf dem Beipackzettel eines Medikaments beschrieben sind, können diese tatsächlich mit dem Medikament zusammenhängen. Sie könnten aber auch auf den Nocebo-Effekt zurückgehen. Negative Behandlungserwartungen können einen Patienten ebenso krank machen, wie positive Vorstellungen Gutes bewirken, berichten Wissenschaftler von der TU München im Deutschen Ärzteblatt. Die Wissenschaftler hatten anhand von Literaturvergleichen die Mechanismen und Auswirkungen von Nocebo- und Placebo-Effekten untersucht. Tatsächlich litten in vielen Studien auch diejenigen unter den unerwünschten Nebenwirkungen eines Medikaments, die lediglich ein Placebo geschluckt hatten.
Negative Einstellungen machen sich oft ganz unbewusst in uns breit, etwa wenn durch einen harmlosen Satz des medizinischen Personals im Krankenhaus unbeabsichtigt etwas Schlechtes suggeriert wird. Sätze wie "Sie sind ein Risikopatient", "Wir haben nach Metastasen gesucht der Befund war negativ", "Probieren wir mal dieses Mittel aus" oder "Das blutet jetzt mal ein bisschen" verunsichern manche Menschen. Auch die Aufklärung über mögliche Risiken einer Behandlung kann einen Nocebo-Effekt nach sich ziehen. Und die Frage im Aufwachraum "Ist ihnen übel?" lenkt die Aufmerksamkeit auf Beschwerden, die vielleicht gar nicht vorhanden wären. Die Forscher mahnen Ärzte deshalb, genauestens auf ihre Wortwahl zu achten.
Quelle und mehr: www.aponet.de
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Datum: 14.07.2012 - Kategorie:
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Wird der Morbi-RSA falsch berechnet?
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Wird der Morbi-RSA falsch berechnet?
Zu viel Geld für Junge und Gesunde, zu wenig für Alte und Kranke: Die AOK Bayern bemängelt fehlerhafte Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds. Die Kasse sieht gar einen methodischen Fehler bei der Berechnung - und spricht von "Altersdiskriminierung".
MÜNCHEN (sto). Durch einen methodischen Fehler im Berechnungsverfahren für den morbiditätsorientierten Risiskostrukturausgleich wird den Krankenkassen aus dem Gesundheitsfonds zu wenig Geld für die Versorgung älterer, schwer- und mehrfach kranker Menschen zur Verfügung gestellt.
Darauf hat die AOK Bayern bei einer Expertentagung in München hingewiesen.Für junge und gesunde Versicherte bekommen die Krankenkassen dagegen zu viel aus dem Gesundheitsfonds.
Deckungsgrad sinkt mit dem Alter
"Die standardisierten Leistungsausgaben, also die Zuweisungen aus dem Fonds, sind schlicht falsch berechnet", erklärte die Verwaltungsratsvorsitzende der AOK Bayern auf Arbeitgeberseite, Dr. Claudia Wöhler.
Bei einem 30-jährigen Versicherten würden im Durchschnitt rund 104 Prozent seiner Leistungsaufwendungen durch den Fonds gedeckt.
Bei einem 70-Jährigen sinke der Deckungsgrad hingegen auf 98 Prozent und bei einem 80-Jährigen sogar auf 80 Prozent ab. "Das ist Altersdiskriminierung pur", sagte Wöhler.
Der Methodenfehler im Morbi-RSA ließe sich vergleichsweise einfach beseitigen, erklärte die AOK-Vertreterin. Dazu habe der Wissenschaftliche Beirat beim Bundesversicherungsamt vorgeschlagen, die Ausgaben von "allen Versicherten mit unvollständigen Versichertenepisoden zu annualisieren".
Dabei gehe es um die Berechnung von Zuweisungen für die Versicherten, die im Laufe eines Jahres gestorben sind, erläuterte Wöhler. "Es genügt die Anwendung einer der vier Grundrechenarten", sagte sie.
Flächendeckende Versorgung müsse gesichert werden
Diese Ungenauigkeit führe auch dazu, dass die Ziele des Morbi-RSA, Risikoselektion zu vermeiden und die Wirtschaftlichkeit der Gesundheitsversorgung zu erhöhen, nicht vollständig erreicht werden. Bayern sei davon besonders betroffen, weil aufgrund der guten Konjunktur zwar hohe Beiträge in den Gesundheitsfonds abgeführt würden, bei der Mittelverteilung das höhere Ausgabenniveau des Gesundheitswesens im Freistaat jedoch nicht angemessen berücksichtigt werde.
Wöhler forderte daher länderspezifische Zuweisungen an die gesetzlichen Krankenkassen. Die Qualität der flächendeckenden Gesundheitsversorgung in Bayern müsse durch entsprechende Fondsmittel gesichert werden, so die Verwaltungsratsvorsitzende.
Quellle und mehr: www.aerztezeitung.de
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Datum: 13.07.2012 - Kategorie:
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DAK Gesundheit nervt Hausärzte
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DAK Gesundheit nervt Hausärzte
Ein Brief der DAK Gesundheit an tausende Hausärzte sorgt für Wirbel. Die Kasse ermahnt die Empfänger darin, mit dem Aut-idem-Kreuz vorsichtiger umzugehen - und verweist auf eine "Aut-idem-Quote". Die gibt es aber offenbar gar nicht.
KÖLN (iss). Mit einem Schreiben an rund 10.000 Hausärzte zum Thema "aut idem" hat die DAK Gesundheit bundesweit für Irritationen gesorgt.
Die Krankenkasse will erreichen, dass die Ärzte ihren Umgang mit dem Aut-idem-Kreuz überprüfen und den Ausschluss des Austauschs von Arzneimitteln auf medizinisch begründete Einzelfälle begrenzen.Die Krankenkasse macht die angeschriebenen Hausärzte darauf aufmerksam, dass sie im Vergleich zu ihrer Fachgruppe überdurchschnittlich häufig das Aut-idem-Kreuz setzen. Dabei teilt sie den Angeschriebenen ihre individuelle "Aut-idem-Quote" im Vergleich zum Fachgruppen-Soll mit.
Weder bedrohen noch einschüchtern
Mehrere Kassenärztliche Vereinigungen (KVen) haben inzwischen darauf hingewiesen, dass es keine derartige mit den Kassen vereinbarte Quote gibt. Es sei auch nicht Sache der Krankenkassen, sich direkt mit Ärzten in Verbindung zu setzen, sagt der Vorsitzende der KV Westfalen-Lippe Dr. Wolfgang-Axel Dryden. Das sei nur statthaft, wenn es um den konkreten Behandlungsfall eines Versicherten gehe. "Alle anderen Ansprachen sind als reines, informelles Gesprächsangebot zu verstehen, auf das unsere Vertragsärzte und -psychotherapeuten nicht reagieren müssen", betont Dryden.
Die DAK Gesundheit habe die KVen über das Schreiben informiert, sagte Sprecher Jörg Bodanowitz. Die Kasse wolle die Ärzte weder bedrohen noch einschüchtern, betont er. "Es geht uns um den Dialog und nicht darum, als Krankenkasse die Muskeln spielen zu lassen."
Hotline für Ärzte
Die DAK Gesundheit habe für die Ärzte eine Hotline eingerichtet, einige rufe sie auch direkt an, sagt Bodanowitz.
Es sei - nicht zuletzt mit Blick auf die Rabattverträge - aus wirtschaftlichen Gründen notwendig, dass die Ärzte sorgsam mit dem Aut-idem Kreuz umgehen, sagt er. "Wenn keine medizinische Begründung vorliegt, gibt es keinen Grund, den Austausch auszuschließen."
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Datum: 12.07.2012 - Kategorie:
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Studie: Legalisierung führt nicht zu mehr Sterbehilfe
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Studie: Legalisierung führt nicht zu mehr Sterbehilfe
In den Niederlanden hat die Legalisierung der aktiven Sterbehilfe einer Studie zufolge nicht zu einem Anstieg solcher Fälle geführt. Bei weniger als 3 Prozent aller Todesfälle 2010 war aktive Sterbehilfe beziehungsweise ärztliche Hilfe bei der Selbsttötung die Ursache, berichten Wissenschaftler der Universitätskliniken in Rotterdam und Amsterdam im britischen Fachjournal «Lancet». Dies entspreche den Zahlen vor der Legalisierung 2002.
Die Ergebnisse widerlegen demnach auch Befürchtungen von Kritikern, dass durch die Legalisierung mehr Patienten gegen ihren Willen getötet würden. «In den Niederlanden hat das gerade deutlich abgenommen», betont Bregje Onwuteaka-Philipsen, Professorin an der Freien Universität Amsterdam. 2010 wurde demnach das Leben von 13 Patienten ohne deren ausdrückliche Zustimmung beendet (0,2 Prozent aller Todesfälle), 1990 waren das 45 (0,8 Prozent).
Die Niederlande hatten 2002 als erstes Land der Welt ein Sterbehilfegesetz verabschiedet. Danach ist Sterbehilfe und ärztliche Hilfe bei der Selbsttötung nicht strafbar, wenn ein Patient aussichtslos krank ist und unerträglich leidet sowie mehrfach und ausdrücklich um Sterbehilfe gebeten hat. Ein zweiter Arzt muss konsultiert und jeder Fall bei regionalen Prüfungskommissionen gemeldet werden. 77 Prozent aller Fälle würden tatsächlich gemeldet, ergab die Studie.
Quelle und mehr: www.pharmazeutische-zeitung.de
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